Reservierungsverfahren

Einführung des Reservierungsverfahren

Wir möchten gewährleisten, dass nur Projekte mit hinreichendem Planungsfortschritt bei der Ermittlung des Anschlusspunktes in der Netzverträglichkeitsprüfung beachtet werden. Anfrage bzw. Projekte ohne hinreichenden Planungsfortschritt erhalten somit eine tagesaktuelle Aussage zum möglichen Anschlusspunkt (Tagesaussage) und werden nicht weiterbearbeitet. Wir bitten um Verständnis, dass die Hürden für die Erhaltung einer Reservierung durch unser Unternehmen erhöht worden sind. Die Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) richtet sich unter anderem nach den Empfehlungen des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V., welche Sie hier abrufen können.

Anfragen ohne Planungsreife

Sie können noch keinen Nachweis der Planungsreife gemäß der Überischt erbringen, wollen aber trotzdem ein Anschlussbegehren stellen? Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen an ngs-eeg-kwk@swsn.de übersenden oder hierfür das digitale Anschlussprogramm unter: SWS Digitaler Hausanschluss nutzen.

Wir prüfen Ihre eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und führen bei positiver Prüfung die Ermittlung des gesamtwirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes (tagesaktuelle Aussage) durch. Eine Reservierung von Einspeisekapazität ist für Anfragen ohne Planungsreife nicht möglich.

Anfragen mit Planungsreife

Sie möchten ein Anschlussbegehren für Ihre geplante Erzeugungsanlage stellen und können einen Nachweis der Planungsreife gemäß der untenstehenden Übersicht erbringen? Bitte reichen Sie einen für ihre Erzeugungsanlage zutreffenden Nachweis gemäß unserer Übersicht unserer Stufen zur Planungsreife bei der Anmeldung ein. Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen an ngs-eeg-kwk@swsn.de übersenden oder hierfür das digitale Anschlussprogramm unter:  SWS Digitaler Hausanschluss nutzen. Ihre eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und bei positiver Prüfung führen wir die Ermittlung des gesamtwirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes durch. Im Anschluss wird Ihnen eine Reservierung der Einspeisekapazität von 9 Monaten (Stufe 1) angeboten. Die Reservierung wird verbindlich, sobald Sie den Verknüpfungspunkt und die Reservierung bestätigen. Die Reservierung startet in der nachgewiesenen Planungsreifestufe, wie in unserer Übersicht zur Planungsreife veröffentlicht. Das „Überspringen“ einer Planungsstufe ist möglich.

Stufen der Planungsreife

Reservierungszeitraum: Stufe 1

Reservierungszeit 9 Monate

  • Positiver Bauvorbescheid

  • Eingangsbestätigung Beantragung Baugenehmigung

  • Eingangsbestätigung über Beantragung eines vorhabenbezogenen B-Plans

  • Eingangsbestätigung über den Vorbescheid oder Beantragung der Genehmigung nach BImschG 

  • Aufstellungsbeschluss eines vorhabenbezogenen B-Plans

Reservierungszeitraum: Stufe 2

weitere 12 Monate Reservierungszeit

  • Baugenehmigung liegt vor

  • Satzungsbeschluss eines vorhabenbezogenen B-Plans liegt vor

  • Vorbescheid gem. BImschGGenehmigung oder Teilgenehmigung gem. BImschG

Reservierungszeitraum: Stufe 3

Dauerhaft - außer bei „Zuschlag aus einer Ausschreibung nach EEG“ hier gilt: hat die Anlage die nächsthöhere Planungsreife durch einen Zuschlag in einem Ausschreibungsverfahren gemäß EEG erhalten, wird die Reservierung bis zum Erlöschen des Zuschlags verlängert.

  • Zuschlag aus einer Ausschreibung nach EEG / KWKG

  • Errichtungsbeginn

  • Fertigstellung

Fristverlängerung zur Reservierung von Einspeisekapazitäten

Die Reservierung wird um weitere Monate gemäß der Übersicht zur Planungsreife verlängert (Beginn mit Ablauf der bisherigen Reservierungsfrist), wenn für die Erzeugungsanlage die nächsthöhere Planungsreife innerhalb der Reservierungsfrist erreicht wird. Die Reservierung kann durch eine Erklärung der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS)  gegenüber dem Anschlussbegehrenden aufgehoben werden, wenn die Kriterien, die zur Verlängerung geführt haben, nicht mehr bestehen. Wenn eine höhere Planungsreife innerhalb der Frist nicht erreicht wird, ist pro Planungsstufe eine einmalige Verlängerung möglich. Voraussetzung dafür ist eine Eigenerklärung des Einspeisewilligen, mit der dieser zusichert, das Verfahren weiter zu betreiben. Hiermit kann eine Fristverlängerung von weiteren 6 Monaten beantragt werden.