FAQ zur Umstellung des Ableseverfahrens
Welche Veränderungen bedeutet diese Umstellung?
Wie viele andere Netzbetreiber auch modernisieren wir unser Verfahren zur Zählerablesung in Schwerin.
Bisher wurden die Strom- und Gaszähler für gewöhnlich einmal im Jahr von einem Mitarbeiter in unserem Auftrag abgelesen. Zukünftig erhalten Sie von uns eine Ablesekarte, mit der Sie die Ablesung Ihrer Strom- und Gaszähler selbst durchführen können.
Diese Umstellung hat für Sie viele Vorteile:
· Sie sind flexibler: Sie können selbst entscheiden, wann Sie Ihren Zähler bis zum vorgegebenen Termin ablesen. Der genaue Tag spielt keine Rolle.
· Sie sind unabhängiger: Sie müssen nicht mehr anwesend sein, um den Zugang zum Zähler zu ermöglichen und auch keinen Termin abstimmen.
· Sie sparen Zeit: Die Übermittlung des Zählerstandes ist schnell und einfach über das Internet möglich.
Häufige Fragen und Antworten zur Zählerablesung in Schwerin
Ja, bitte lassen Sie uns Ihren Zählerstand trotzdem zukommen. Als Ihr zuständiger Netzbetreiber und Messdienstleister sind wir verpflichtet, mindestens einmal jährlich Ihren Zählerstand zu ermitteln.
Den von Ihnen abgelesenen Zählerstand senden wir automatisch an Ihren aktuellen Lieferanten.
Für jeden Strom- und Gaszähler gibt es bei uns einen bestimmten Ablesetermin. Diese können manchmal unterschiedlich sein, falls Sie mehrere Zähler haben.
Wir bitten um Nachsicht, falls Sie an einem Tag mehrere Ablesebriefe erhalten. Dies hat teils rechtliche und teils technische Gründe. Die Abläufe zusammenzuführen wäre teurer als das zusätzliche Porto.
Zusätzliche Ablesungen für Strom oder Gas können von Ihrem Energielieferanten angefordert werden. Darüber hinaus können Sie auch für andere Medien (z. B. Wärme, Wasser) separate Ablesebriefe erhalten.
Falls sich der Zähler nicht in Ihrer Wohnung befindet, könnte er im Keller, Treppenhaus und/oder in einem Zählerschrank angebracht sein. In Mehrfamilienhäusern befindet sich der Zähler oft in einem separaten Zählerraum. Falls Sie sich nicht sicher sind, erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Hausmeister, Hausverwalter oder Vermieter.
Die Zählernummer befindet sich direkt auf Ihrem Strom- oder Gaszähler. Vergleichen Sie die Zählernummer auf der Ablesekarte mit der Zählernummer auf dem Zähler, um sicher zu sein, den Zählerstand des richtigen Zählers einzutragen.
Wenden Sie sich bitte an den Hausmeister, Ihren Hausverwalter oder Ihren Vermieter. Diese kümmern sich darum, dass Sie Zutritt zu Ihrem Zähler erhalten.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, vorgeschriebene Fristen einzuhalten. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass wir Zählerstände, die uns zum genannten Datum nicht vorliegen, entsprechend dem uns bekannten Verbrauchsverhalten schätzen werden.
Wenn Sie die Ablesung nicht selbst durchführen können, beauftragen Sie bitte eine Person Ihres Vertrauens mit der Ablesung und Übermittlung. Natürlich können Sie oder Ihre Vertrauensperson sich bei Fragen zur Ablesung jederzeit an uns wenden.
Ihre persönlichen Daten werden zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtung zur Verbrauchsdatenerfassung verarbeitet und in diesem Zusammenhang an Dritte (Energielieferanten) weitergeleitet.
Ihren Zählerstand für Strom und / oder Gas in Schwerin können Sie direkt an die Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) melden. Das geht am einfachsten online unter dem folgenden Link:
Zählerstand erfassen - Netzgesellschaft Schwerin
Alternativ können Sie der NGS Ihren Zählerstand telefonisch unter 0385 633-1427 durchgeben oder per E-Mail an kundenservice@swsn.de.