Mitteilung eines Betreiberwechsels

Die Übertragung einer Eigenerzeugungsanlage an einen neuen Betreiber, zum Beispiel beim Verkauf eines Wohnhauses mit Photovoltaikanlage, einer Erbschaft oder einer Umfirmierung muss bei uns als Ihr Netzbetreiber angezeigt werden.

Wir benötigen zum Nachweis des Betreiberüberganges folgende Unterlagen:

1. Sie sind der bisherige Betreiber der Erzeugungsanlage?

Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:

Informieren Sie uns bitte umgehend per E-Mail oder telefonisch, sobald feststeht, dass Ihre Anlage den Betreiber wechseln wird, damit wir Ihre Abschlagszahlungen zum gegebenen Zeitpunkt einstellen können (und so unnötige Überzahlungen vermeiden).

Folgende Angaben benötigen wir von Ihnen:

·         den (voraussichtlichen) Übergabetermin mit den dazugehörigen Zählerständen

·         den Grund des Betreiberwechsels (zum Beispiel Hausverkauf, Umfirmierung oder Erbschaft) und

·         die Kontaktdaten des neuen Betreibers, soweit Sie Ihnen vorliegen,

·         Ihre neue Adresse (sofern diese sich mit dem Betreiberwechsel ändert), damit wir Ihnen die Schlussabrechnung zusenden können

Das bereitgestellte Formular D1 oder D3 müssen Sie nicht ausfüllen, dies obliegt dem neuen Betreiber der Anlage.

Die Schlussabrechnung erhalten Sie im Anschluss, wenn uns die Unterlagen vollständig vorliegen.

 

2. Sie sind der neue Betreiber der Erzeugungsanlage?

Folgende Angaben benötigen wir von Ihnen:

·         Datenblatt zum Anschluss einer PVA an das Stromnetz mit Vermerk des Betreiberwechsels auf Seite 2

(Formular D1 für PVA und D3 für KWK einfügen)

·         Registrierung des Betreiberwechsels im Marktstammdatenregister

Folgende Unterlagen sind zudem beizufügen:

Bei Hausverkauf: 

·         Übergabeprotokoll oder anderen vom alten und neuen Betreiber unterzeichneten Nachweis unter Benennung des Übergabedatums und den dazugehörigen Zählerständen

·         ggf. der Kaufvertrag über die Anlage beziehungsweise das Haus, sofern nicht nur explizit die Anlage übergeben wurde

Bei Umfirmierung (juristische Person des Betreibers ändert sich):

·         Übergabeprotokoll oder anderen vom alten und neuen Betreiber unterzeichneten Nachweis unter Benennung des Übergabedatums und den dazugehörigen Zählerständen.

·         Kaufvertrag und Handelsregisterauszug

Bei Erbschaft:

·         Datum und Zählerstand zu dem der Betreiberwechsel vollzogen werden soll

·         Sterbeurkunde bzw. eine Kopie des Erbscheins oder notariellen Testaments

Die Abschlagsermittlung inklusive der künftigen Zahlungstermine erhalten Sie im Anschluss, wenn uns die Unterlagen vollständig vorliegen.