Mitteilung eines Betreiberwechsels
Die Übertragung einer Eigenerzeugungsanlage an einen neuen Betreiber, zum Beispiel beim Verkauf eines Wohnhauses mit Photovoltaikanlage, einer Erbschaft oder einer Umfirmierung muss bei uns als Ihr Netzbetreiber angezeigt werden.
Wir benötigen zum Nachweis des Betreiberüberganges folgende Unterlagen:
Zusätzlich:
Bei Hausverkauf:
· ggf. der Kaufvertrag über die Anlage beziehungsweise das Haus, sofern nicht nur explizit die Anlage übergeben wurde
Bei Umfirmierung (juristische Person des Betreibers ändert sich):
· Kaufvertrag und Handelsregisterauszug
Bei Erbschaft:
· Datum und Zählerstand zu dem der Betreiberwechsel vollzogen werden soll
· Sterbeurkunde bzw. eine Kopie des Erbscheins oder notariellen Testaments
Die Abschlagsermittlung inklusive der künftigen Zahlungstermine erhalten Sie im Anschluss, wenn uns die Unterlagen vollständig vorliegen.
Weiterhin sind Sie verpflichtet einen Betreiberwechsel im Marktstammdatenregister anzuzeigen. Hierfür gilt eine Frist von 4 Wochen.