Messstellenbetreiber

Rund 73.000 Strom- und 16.000 Gaszähler sind in der Landeshauptstadt Schwerin in Haushalten und Gewerbebetrieben installiert. Wir als grundzuständiger Messstellenbetreiber in Schwerin kümmern uns um den Einbau und die Wartung Ihrer Zähler.

Am 2. September 2016 ist in der Bundesrepublik Deutschland das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft getreten. Was ist der Kerngedanke dieses Gesetzes? Es soll in Zukunft die sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen ermöglicht werden. Bis 2033 wird die Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) als Tochter der Stadtwerke Schwerin nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen die rund 73.000 Stromzähler austauschen, d.h. jeder Schweriner Haushalt und jeder Schweriner Gewerbetreibende bekommt eine neue, digitale Messeinrichtung.

Mehr Informatinen erhalten Sie hier und in unserem Video...

Messstellenvertrag

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz1 Nr. 1 MsbG hat grundsätzlich jeder Messstellenbetreiber mit Anschlussnutzern bzw. –in den Fällen des § 6 MsbG- mit Anschlussnehmern einen Vertrag über die Durchführung des Messstellenbetriebs zu schließen.

Dies gilt nur für den Stromsektor und nur für die Durchführung des Messstellenbetriebs mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.

Bitte füllen Sie den untenstehenden Vertrag aus und senden uns diesen in zweifacher Ausfertigung an die folgende Adresse zu:

Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS)
Stichwort: Messstellenvertrag
Eckdrift 43-45
19061 Schwerin

Danach erhalten Sie einen, durch die Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) unterschriebenen Vertrag zurück.