Bevor der Netzanschlussvertrag abgeschlossen werden kann, muss eine Beantragung der Anmeldung zum Netzanschluss bzw. der Antrag zur Herstellung eines Hausanschlusses erfolgen. Bitte senden Sie uns hierzu das jeweilige Formular ausgefüllt zu.

E-Mail: hausanschluss@swsn.de

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne unter Anschlusswesen 0385 633-3594 melden.

Hier eine kleine Übersicht über den Prozessablauf.

Formular für den Kunden

Dieses Formular ist auszufüllen, wenn von Ihnen noch kein Installateur beauftragt wurde.

Die Vertragsunterlagen werden nach Prüfung der Anmeldung zum Netzanschluss bzw. des Antrages zur Herstellung eines Hausanschlusses durch die NGS an Sie versandt.

Verträge

Nach Erhalt Ihres Auftrages / Anmeldung wird durch die Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) der Netzanschlussvertrag erstellt. Diesen erhalten Sie in zweifacher Ausfertigung zur Unterschrift.

Weitere Informationen zu den Netzanschlussbedingungen und gesetzlichen Grundlagen finden Sie unter der Rubrik Allgemeine Vorschriften und Datenschutz.

Für die Errichtung der Hausanschlüsse Strom und Gas werden die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) durch die Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) beauftragt.

Weiter Informationen erhalten Sie hier: