Die Bundesnetzagentur schreibt hierzu folgendes auf Ihrer Homepage

Sämtliche Akteure des Strom- und Gasmarktes sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen zu registrieren. Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke.

Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die in der Verordnung vorgegebenen Fristen für die Registrierung beachtet werden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung!

Für Neuanlagen gilt nach deren Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.

Nähere Informationen erhalten Sie unter:

Marktstammdatenregister
Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

E-Mail: ► service@marktstammdatenregister.de
Hotline: 0228 14-3333 (Mo-Fr 9.00 – 17.00 Uhr)