Leitungsauskunft

Erst fragen, dann graben

Immer wieder kommt es bei Bauarbeiten zu Beschädigungen der Ver- und Entsorgungsleitungen. Das muss nicht sein. Es genügt eine Anfrage bei der Netzgesellschaft Schwerin (NGS), um zu erfahren, wo bestimmte Ver- und Entsorgungsleitungen liegen und wo Vorsicht beim Baggern geboten ist.

Bei Arbeiten am oder im Erdreich städtischer und privater Flächen bzw. Grundstücken besteht immer die Gefahr, dass unterirdisch verlegte Ver- und Entsorgungsanlagen beschädigt werden. Das gilt insbesondere bei Aufgrabungen, Pflasterungen, Bohrungen, Baggern, Setzen von Masten und Stangen, Eintreiben von Pfählen, Bohrern und Dornen sowie bei Bepflanzungen.

Die wichtigste vorbeugende Sicherheitsregel ist die Erkundigungspflicht.

Werden bei Tiefbauarbeiten in Leitungsnähe die geltenden technischen Regeln und Vorschriften (z. B. DVGW GW 315) eingehalten und bestimmte vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen beachtet, ist ein Schaden auszuschließen. Das Tiefbauunternehmen muss sich rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Baubeginn, über die Lage der Ver- und Entsorgungsanlagen im Baustellenbereich informieren.

Die Netzgesellschaft (NGS) übergibt Ihnen kostenfrei hinreichend genaue Auskünfte und eine Stellungnahme zu vorhandenen Anlagen und Leitungen. Durch unseren Energiedienstleister die Stadtwerke Schwerin werden Ihnen auch die zugehörigen Bestandsunterlagen übergeben. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage werden ca. 14 Tage benötigt. Das bitten wir bei Ihrer Terminplanung zu berücksichtigen. 

Sie haben die Möglichkeit einen schriftlichen Antrag bei der Netzgesellschaft Schwerin (NGS) zu stellen, oder nutzen Sie bequem das Online-Portal unseres Energiedienstleisters Stadtwerke Schwerin. Nach einer einmaligen Registrierung im Online-Portal können Sie in einem Stadtplan den Bereich der zukünftigen Baustelle am Bildschirm markieren. Mit Abschluss unserer Prüfung erhalten Sie per Mail die Information, dass die Pläne zum Download bereitstehen.

Hier gelangen Sie zum Online-Portal: