Allgemeine Kundeninformationen zur Energiepreisbremse

Unsere Bundesregierung hat zum 15.12.2022 die Strom- und Gaspreisbremsen beschlossen, um Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten.

Wir möchten Ihnen hier einige Details der Strom- und Gaspreisbremse erläutern und häufig gestellte Fragen in Bezug auf die Prognosen beantworten.

Wie ermittelt sich Ihr Verbrauch für die Strompreisbremse?

Der zugrundeliegende Stromverbrauch entspricht grundsätzlich dem vom der Netzgesellschaft Schwerin prognostizierten Jahresverbrauch oder bei größeren Kunden dem tatsächlichen Verbrauch des Jahres 2021.

Unsere Prognosen werden immer auf Basis Ihrer jährlichen Verbrauchswerte aktualisiert. Damit die Strompreisbremse auf den aktuellsten Erkenntnissen von Ihrem Stromlieferanten berechnet werden kann, haben wir Anfang des Jahres 2023 alle Stromlieferanten angeschrieben. Jeder Stromlieferant hat die Möglichkeit die Prognosen seiner Kunden zu überprüfen und uns eine Änderungsmitteilung mittels elektrischem Datenaustausch mitzuteilen.

Sprechen Sie daher Ihren Vertragspartner (Stromlieferanten) an, ob er dieser Bitte gefolgt ist und uns Prognoseänderungen übermittelt hat.

Sollten Sie nun aufgrund der Informationen im Schreiben Ihres Stromlieferanten Korrekturbedarf Ihrer Prognose auf Basis von tatsächlichen Verbräuchen feststellen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Vertragspartner (Stromlieferanten), sodass uns dieser mittels elektronischem Datenaustausch eine Prognoseänderung übermittelt. 

 

Wie ermittelt sich Ihr Verbrauch für die Gaspreisbremse?

Der zugrundliegende Gasverbrauch entspricht grundsätzlich dem vom Gaslieferanten prognostizierten Jahresverbrauch mit Stand September 2022.  Bei größeren Kunden gilt der tatsächliche Verbrauch des Jahres 2021.

Unsere Prognosen werden immer auf Basis Ihrer jährlichen Verbrauchswerte aktualisiert.

Sollten Sie nun aufgrund der Informationen im Schreiben Ihres Gaslieferanten Korrekturbedarf Ihrer Prognose auf Basis von tatsächlichen Verbräuchen feststellen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Vertragspartner (Gaslieferanten). Dieser hat auch jederzeit die Möglichkeit uns elektronische Änderungsmitteilungen zuzusenden.