Solarpaket 1 beschlossen!

Das „Solarpaket 1“ wurde am 15.05.24 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die darin beschlossenen Änderungen sind zum 16.05.24 in Kraft getreten. Die Modulleistung für steckerfertige Solaranlagen wurde auf 2 kWp angehoben. Die Wechselrichterleistung der Anlage muss auf 800 VA beschränkt sein. Die Anlage muss im Marktstammdatenregister unter marktstammdatenregister.de gemeldet werden. Nach erfolgter Anmeldung im Markstammdatenregister prüfen wir anhand Ihrer Zählerdaten, ob ein Zählertausch notwendig ist, dieser ist für Sie kostenlos. Im Anschluss werden wir uns zur Abstimmung des Zählerwechseltermins mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wir empfehlen, den Anschluss der Stromerzeugungsanlage über eine zu Ihrer Anlage passende Energiesteckdose nach DIN VDE V 0628-1 vorzunehmen. Die spezielle Steckvorrichtung ist eine berührungs- und verwechslungssichere Steckvorrichtung und dient Ihrer eigenen Sicherheit.

Weiterhin darf Ihre Erzeugungsanlage nur unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 in vorhandene Endstromkreise einspeisen. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur durch fachkundige Personen durchgeführt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Elektrofachbetrieb.