Achtung!

Das „Solarpaket 1“ enthält Änderungen zum Anmeldeverfahren für steckerfertige PV-Anlagen. Auch die Wechselrichterleistung soll von 600 VA auf 800 VA angehoben werden. Das „Solarpaket 1“ ist bislang vom Bundestag noch nicht verabschiedet worden. Bis dahin gilt weiterhin die begrenzte Wechselrichterleistung von 600 VA und das vereinfachte Anmeldeverfahren beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister.

Sie haben Interesse eine „Steckerfertige PV-Anlage“ zu kaufen?

Das wichtigste hierbei ist, dass diese „Mini-PV-Anlagen“ sicher installiert und sorgenfrei betrieben werden können.

Anmelden, installieren, betreiben ...

Wir empfehlen, den Anschluss der Stromerzeugungsanlage über eine zu Ihrer Anlage passende Energiesteckdose nach DIN VDE V 0628-1 vorzunehmen. Die spezielle Steckvorrichtung ist eine berührungs- und verwechslungssichere Steckvorrichtung und dient Ihrer eigenen Sicherheit.

Weiterhin darf Ihre Erzeugungsanlage nur unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 in vorhandene Endstromkreise einspeisen. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur durch fachkundige Personen durchgeführt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Elektrofachbetrieb.

Eine Steckerfertige PV-Anlage muss, wie jede andere Erzeugungsanlage bei der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) angezeigt werden. Für PVA bis 600 Watt stellen wir Ihnen ein vereinfachtes Anmeldeverfahren zur Verfügung. Es ist ausreichend, wenn Sie uns das Datenblatt zum Anschluss einer Steckerfertigen-PVA vollständig ausgefüllt zusenden

per Mail an: ngs-eeg-kwk@swsn.de

oder per Post an: Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) - Eckdrift 43-45 - 19061 Schwerin

Im Regelfall ist der Tausch Ihres Stromzählers notwendig, da nach Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) der Bezug aus dem öffentlichen Stromnetz und eine mögliche Einspeisung von Erzeugungsanlagen in das öffentliche Stromnetz gemessen werden müssen.

Nach erfolgter Anmeldung prüfen wir anhand Ihrer Zählerdaten, ob ein Zählertausch notwendig ist, dieser ist für Sie kostenlos. Im Anschluss werden wir uns zur Abstimmung des Zählerwechseltermins mit Ihnen in Verbindung setzen.

WICHTIG: wenn es zu keinem Zählertausch kommt und Ihr aktueller Zähler nicht „rücklaufgesperrt“ ist, sind neben den Verstößen gegen die StromNZV und NAV, auch Verstöße gegen das Steuerrecht möglich. 

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Anlage auch bei der Bundesnetzagentur anmelden müssen.