Mustererklärungen des ESA

Durch den Beschluss der BNetzA wird der Energieserviceanbieter (ESA) als neuer externer Marktteilnehmer eingeführt.

Der Energieserviceanbieter hat das Recht, mit der Einwilligung des Anschlussnehmers, Messwerte beim zuständigen Messstellenbetreiber anzufragen.

Zur Unterstützung der Abwicklung der ESA-Prozesse auf Basis der heutigen Rechtslage, hat der BDEW eine Muster-Einwilligungserklärung des Anschlussnutzers zur Übermittlung von Messprodukten durch den Messstellenbetreiber an den Energieserviceanbieter des Anschlussnutzers erarbeitet, die auch im Rahmen der Prozessabwicklung zwischen dem ESA und dem MSB in standardisierter Form (weiter-)verwendet werden kann.

Die Muster-Einwilligungserklärung besteht separat für Marktlokationen oder Tranchen sowie für Messlokationen.

Wir bitten Sie diesese Formulare zu nutzen und bei der Anmeldung zur Messwertübermittlung bereitzuhalten.