Lieferantenrahmenvertrag / Netznutzungsvertrag

Beschluss der Bundesnetzagentur vom 21.12.2020

Seit dem 01.04.2022 ist der Netznutzungsvertrag im Falle von Neuabschlüssen wörtlich in seiner neuen Fassung zu verwenden und Altverträge müssen zu diesem Zeitpunkt angepasst werden. Neuabschlüsse und Anpassungen können wie bisher elektronisch durch den Austausch der entsprechenden Willenserklärungen per E-Mail erfolgen.

Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet neue Netznutzungs-/Lieferantenrahmenverträge entsprechend der Festlegung abzuschließen.

Wenn Sie im Netzgebiet der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) tätig werden wollen, dann muss der Abschluss eines Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag Strom im Netzgebiet der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) erfolgen. Wir bitten Sie, um eine schnellstmögliche Bearbeitung gewährleisten zu können, die im Vertrag hinterlegten Formularfelder auszufüllen und den Vertrag per E-Mail an ngs-lieferanten-strom@swsn.de zu senden.

Laut Beschluss der BNetzA ist die Textform ausreichend.

„Dabei müssen die Angaben zur Identifikation der den Vertrag schließenden Marktbeteiligten sowie das Datum des Vertragsschlusses übereinstimmend konkretisiert werden.“

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre E-Mail die Mindestangaben beinhaltet. Sobald uns Ihre Anfrage vorliegt, werden wir Ihnen fristgerecht eine Rückmeldung geben.