Entgelte für den Messstellenbetrieb
Dem Preisblatt für die intelligenten Messsysteme (iMS) und die modernen Messeinrichtungen (mME) wurden die gesetzlichen Preisobergrenzen der Bundesnetzagentur zugrunde gelegt.
Die NGS bietet zukünftig auch Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG an. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte wird ebenfalls auf dem bereitgestellten Preisblatt veröffentlicht.
Sobald die NGS neue Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen. Dieses wird regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht.
Preisblatt für den Messstellenbetrieb ab 01.08.2025
Preisblatt für den Messstellenbetrieb mit Gültigkeit 01.01.2025 bis zum 31.07.2025
Preisblatt Dienstleistungen für Einspeiser/ Netzzugang* mit konventioneller Technik