EEG-Umlage und Eigenversorgung

Wichtige Informationen zur Absenkung der EEG-Umlage ab 01. Juli 2022 sowie die vollständige Abschaffung zum 01.01.2023

Das „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ (EEG-Umlage-Entlastungsgesetz) senkt die EEG-Umlage für alle Letztverbrauchsmengen und auch für durch Eigenerzeugungsanlagen erzeugte und selbst verbrauchte oder an Dritte weitergegebenen Strom vom 01. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 auf null ab.

Mit dem am 1. Januar 2023 in Kraft getretendem Energiefinanzierungsgesetz ist die EEG-Umlage vollständig abgeschafft. Der Finanzierungsbedarf der erneuerbaren Energien wird künftig durch den Bund (Klima- und Transformationsfond) ausgeglichen.

Weitere Infos zu den einzelnen Stufen des deutschlandweiten Wälzungsmechanismus zur Entstehung der EEG-Umlage finden Sie hier EEG-Ausgleichsmechanismus.