Messkonzepte ändern

Sie möchten das bestehende Messkonzept Ihrer Anlage verändern, da z.B. die Förderdauer Ihrer Anlage ausgelaufen ist und Sie nun einen Teil Ihres PV-Stromes selbst nutzen möchten?

Dann finden Sie auf dieser Seite alle Informationen und Formulare die Sie uns zur Prüfung und Umsetzung zusenden müssen.

Wichtig: Ein Umbau des Messkonzeptes muss zwingend auch im Marktstammdatenregister gemeldet werden und diese Änderung kann auch zur Aufhebung des Bestandsschutzes Ihrer EEG-Umlagebefreiung führen. Bitte informieren Sie sich hier EEG-Umlage und Eigenverorgung vorab ausführlich zu dem Thema.

Schritt 1: Antrag auf Umbau des Messkonzeptes

Bitte reichen Sie zur Meldung Ihres geplanten Umbaus folgende Unterlagen ein:

· Anmeldung zum Netzanschluss (Strom)

· „Datenblatt zum Anschluss einer EZA (PVA oder KWK) an das Stromnetz“ mit entsprechender Kennzeichnung zum Umbau des Messkonzeptes

· Übersichtsschaltbild/ Schemaplan der gesamten elektrischen Anlage mit Nenndaten der eingesetzten Betriebsmittel und des gewünschten Messkonzeptes

Schritt 2: Prüfung Ihres Messkonzeptes

Auf Basis Ihrer eingereichten Unterlagen prüfen wir, die Umsetzbarkeit Ihres Vorhabens und informieren Sie über das Ergebnis.

Schritt 3: Antrag zum Zähler(wechsel)

Beim Umbau eines Messkonzeptes ändern sich in aller Regel auch die Zählersituation. Zur Beantragung neuer zusätzlicher Zähler oder bei Demontage und Wechsel nutzen Sie bitte das aufgeführte Dokument des BDEW (Änderungsanzeige)

· Änderungsanzeige für die Kundenanlage (Antrag zum Zähler/ BDEW)

Schritt 4: Inbetriebnahme und Zählersetzung

Es erfolgt die Zählersetzung und Inbetriebnahme des neuen Messkonzeptes bei Ihnen vor Ort.

Schritt 5: Aktualisierung im Marktstammdatenregister

Bitte aktualisieren Sie Ihre Eintragungen zum Messkonzept im Marktstammdatenregister.