Schritt für Schritt zur Inbetriebnahme

Hier haben wir für Sie alle erforderlichen Informationen und einen detaillierten Schritt für Schritt Ablaufplan zum Anschluss und zur Inbetriebnahme Ihrer EEG- oder KWK-Anlage an unser Netz zusammengestellt.

In den folgenden Schritten finden Sie alle erforderlichen Formulare und Unterlagen.

Bitte senden Sie die nachstehenden Datenblätter vollständig und leserlich ausgefüllt an die NGS

per Mail an: ngs-eeg-kwk@swsn.de

oder per Post an: Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) - Eckdrift 43-45 - 19061 Schwerin

Schritt 1: Anschluss einer Erzeugungsanlage (EZA)

Bitte benutzen Sie für Anlagen, die an unser Netz angeschlossen werden sollen folgende Datenblätter. Für eine Photovoltaikanlage (PVA) nutzen Sie bitte das Datenblatt D1 Datenblatt zum Anschluss einer PVA, D2 für den Anschluss von Windenergieanlagen, D3 für den Anschluss einer KWK-Anlage. Planen Sie zusätzlich den Einbau eines Speichers nutzen Sie bitte D4 Datenblatt Speichersystem.

Unabhänig vom Energieträger der Erzeugungsanlage die Sie errichten möchten, muss unser Datenblatt D5 Anmeldung zum Netzanschluss eingereicht werden.


zusätzlich für alle Anlagen größer 100 kW (Redispatch 2.0 und Erstzuordnung Direktvermarktung)


zusätzlich benötigen wir folgende Unterlagen:

Bitte reichen Sie eine Topographische Karte sowie einen Lageplan (jeweils im baurechtlich üblichen Maßstab), mit Grundstücksgrenzen und Aufstellungsort der geplanten Anlage zuzüglich kenntlicher Lage von Straße bzw. benachbarten Ortschaften ein.

Zudem bitten wir um einen Konformitätsnachweis zum NA-Schutz gemäß VDE-AR-N 4105 Einhaltung der Richtlinie für Anschluss und
Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Nieder-/Mittelspannungsnetz (BDEW).

zusätzlich bei PVA:

- Herstellerdatenblätter der Module und Wechselrichter ggf. die genaue Zuordnung der Module und Wechselrichter bei mehreren Gebäuden.

zusätzlich bei Speicheranlage:

- Herstellerdatenblätter der Speicheranlage inkl. Wechselrichtertyp

- BDEW Datenblatt Speichersystem

zusätzlich bei KWK:

- Beschreibung der Art und Betriebsweise von Antriebsmaschine, Generator (Prospekt des Herstellers) und

- ggf. Wechselrichter bzw. Frequenzumrichter sowie der Art der Zuschaltung zum Netz

- Übersichtsschaltblatt der gesamten thermischen Anlage (Wärmeschaltbild)

- Datenblatt von Antriebsmaschine und Generator, Generatorkennlinie

Schritt 2: vor Inbetriebsetzung sind folgende Unterlagen erforderlich:

- Nachvollziehbare Revisionsunterlagen, Errichterbestätigung und Prüfprotokoll der Anlage (DGUV V3)

- Inbetriebsetzungsanzeige für die Kundenanlage (Antrag zum Zähler) bzw. Inbetriebnahmeauftrag für Mittelspannung

- Nachweis der Netzrückwirkungen gemäß VDE-AR-N 4105 Einhaltung der Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am NS-Netz (BDEW)

- Nachweis über die Umsetzung des gewählten/ bzw. notwendigen Einspeisemanagements gemäß § 9 EEG

Schritt 3: zur Anzeige der Betriebsbereitschaft sind folgende Unterlagen erforderlich:

Die Betriebsbereitschaft kann unabhängig von der Zählersetzung vorab erfolgen. Vom Anlagenbetreiber sowie vom Installationsbetrieb wird erklärt, dass die oben genannte Erzeugungsanlage im Sinne des § 3 Nr. 30 EEG vollständig errichtet und in Betrieb genommen wurde.

Hierfür benötigen Sie folgendes Formular:

Schritt 4: für die Abrechnung erforderliche Unterlagen

Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme.


zusätzlich bei PVA:

Für die Inanspruchnahme des Mieterstromzuschlages der Nachweis, dass die Voraussetzungen des § 21 Abs. 3 EEG 2021 erfüllt (Nachweis über die Lieferung an Letztverbraucher) sind sowie die Zuordnung zur Veräußerungsform „Mietstromzuschlag“ im Marktstammdatenregister.

Bei Freiflächenanlagen der Nachweis, dass die Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2021 erfüllt sind.

Bei Dachflächenanlagen, auf Gebäuden im Außenbereich die kein Wohngebäude sind, der Nachweis, dass die Voraussetzung des § 48 Abs. 3 EEG 2021 erfüllt sind.

zusätzlich bei KWK:

Die BAFA-Allgemeinverfügung für Anlagen < 50 kW


zusätzlich bei Anlagen größer 100 kW:

Anmeldung eines Direktvermarkter inklusive Nachweis der Fernsteuerbarkeit durch das Direktvermarktungsunternehmens gemäß § 10 b EEG 2021.

Benennung eines Einsatzverantwortlichen inklusive Angabe der BDEW-Identifikationsnummer des Marktpartners zur Umsetzung der Redispatch-Prozesse.