Schritt für Schritt zur Inbetriebnahme

Hier haben wir für Sie alle erforderlichen Informationen und einen detaillierten Schritt für Schritt Ablaufplan zum Anschluss und zur Inbetriebnahme Ihrer EEG- oder KWK-Anlage an unser Netz zusammengestellt.

In den folgenden Schritten finden Sie alle erforderlichen Formulare und Unterlagen.

Schritt 1:

Sie wählen Ihren im Installateursverzeichnis gelisteten Wunschinstallateur. Dieser berät Sie umfänglich und beantragt gemeinsam mit Ihnen Ihren Anschluss für eine Erzeugungsanlage.

Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung

Unabhängig vom Energieträger der Erzeugungsanlage die Sie errichten möchten, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein.

·         Ausgewähltes Messkonzept

·         eine Topographische Karte

·         einen Lageplan, mit Grundstücksgrenzen und Aufstellungsort der geplanten Anlage zzgl. kenntlicher Lage von Straßen bzw. benachbarten Ortschaften

·         Übersichtsschaltplan (einpolig) der Gesamtanlage inkl. Anordnung Mess- und Schutzeinrichtungen bis zum Übergabepunkt

·         Stromlaufplan des Messfeldes                

                                                                                             

Anhängig vom Energieträger reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

bei PVA:

bei Wind:

bei KWK:

·         Beschreibung der Art und Betriebsweise von Antriebsmaschine, Generator (Prospekt des Herstellers) und

·         ggf. Wechselrichter bzw. Frequenzumrichter sowie der Art der Zuschaltung zum Netz

·         Übersichtsschaltblatt der gesamten thermischen Anlage (Wärmeschaltbild)

·         Datenblatt von Antriebsmaschine und Generator, Generatorkennlinie

bei Speicher:

Zusätzlich für alle Anlagen größer 100 kW (Redispatch 2.0 und Erstzuordnung Direktvermarktung)



Schritt 2:

Wir prüfen Ihre vollständige Anmeldung und ermitteln die Anschlussmöglichkeit Ihrer geplanten Anlage in unserem Netz. Das Ergebnis sowie alle Informationen zum weiteren Ablauf und ggf. noch notwendige Unterlagen teilen wir Ihnen schriftlich mit.



Schritt 3:

Die Anlage wird durch Ihren Installateur errichtet und mit der Inbetriebsetzungsanzeige technisch fertig gemeldet. Ihr Installateur bestätigt damit, dass die Erzeugungsanlage nach den technischen Anschlussbedingungen der VDE-AR-N 4105 errichtet wurde und beantragt die notwendigen Zähler bei uns.

Erforderlich Unterlagen zur Fertigmeldung

(inklusive Bestätigung Konformitätsnachweis gemäß VDE-AR-N 4105; Nachweis über die Umsetzung des gewählten/ bzw. notwendigen Einspeisemanagements gemäß § 9 EEG; ab 30 kW Nachweis über NA-Schutz inkl. Stromlaufplan des Netzanlagenschutzes)

zusätzlich bei Erweiterungen bestehender Anlagen:

·     Zählerstände auf der Fertigmeldung notieren

zusätzlich bei Anlagen größer 100 kW:

·     Anmeldung eines Direktvermarkter inklusive Nachweis der Fernsteuerbarkeit durch das Direktvermarktungsunternehmens gemäß § 10 b EEG 2021

· Prüfprotokolle für NA-Schutz

·     initiale Stammdatenmeldung des Einsatzverantwortlichen zur Umsetzung der Redispatch-Prozesse

zur Anzeige der Betriebsbereitschaft sind folgende Unterlagen erforderlich:

Die vergütungstechnische Betriebsbereitschaft kann unabhängig von der Zählersetzung vorab erfolgen. Vom Anlagenbetreiber sowie vom Installationsbetrieb wird erklärt, dass die oben genannte Erzeugungsanlage im Sinne des § 3 Nr. 30 EEG vollständig errichtet und in Betrieb genommen wurde.

Hierfür benötigen Sie folgendes Formular:



Schritt 4:

Nach Erhalt der Unterlagen setzt sich einer unserer Mitarbeiter mit Ihrem Installateur in Verbindung und vereinbart einen Termin für den Einbau der notwendigen Zähler und ggf. zur Abnahme der technischen Anlage.



Schritt 5:

Die Abrechnung der Vergütungszahlungen erfolgt für Sie in einem komfortablen Abschlags- bzw. Gutschriftenverfahren durch die Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS).

Erforderliche Unterlagen für die Abrechnung

Hier haben wir kurz und bündig für Sie Dokumente benannt, die zum Erhalt der Einspeisevergütung in unserem Netz erforderlich sind. Detailliertere Informationen zu Pflichten und Sanktionen finden Sie hier.

·         Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme.

·         Datenblatt zur Auszahlung der Vergütung welches Sie bereits im Zuge der Anmeldung eingereicht haben. Bitte prüfen Sie ob die Angaben noch aktuell sind.


zusätzlich bei PVA:

·         Für die Inanspruchnahme des Mieterstromzuschlages der Nachweis, dass die Voraussetzungen des § 21 Abs. 3 EEG 2021 erfüllt (Nachweis über die Lieferung an Letztverbraucher) sind sowie die Zuordnung zur Veräußerungsform „Mietstromzuschlag“ im Marktstammdatenregister.

·         Bei Freiflächenanlagen der Nachweis, dass die Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2021 erfüllt sind.

·         Bei Dachflächenanlagen, auf Gebäuden im Außenbereich die kein Wohngebäude sind, der Nachweis, dass die Voraussetzung des § 48 Abs. 3 EEG 2021 erfüllt sind.

zusätzlich bei KWK:

·         Die BAFA-Allgemeinverfügung für Anlagen < 50 kW bzw. für Anlagen > 50 kW die BAFA-Zulassung

                Infos dazu finden Sie hier: www.bafa.de

zusätzlich bei Anlagen größer 100 kW:

·     Anmeldung eines Direktvermarkter inklusive Nachweis der Fernsteuerbarkeit durch das Direktvermarktungsunternehmens gemäß § 10 b EEG 2021

·     initiale Stammdatenmeldung des Einsatzverantwortlichen zur Umsetzung der Redispatch-Prozesse

Bitte senden Sie die nachstehenden Datenblätter vollständig und leserlich ausgefüllt an die NGS

per Mail an: ngs-eeg-kwk@swsn.de

oder per Post an: Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) - Eckdrift 43-45 - 19061 Schwerin